Der Aufsichtsrat der österreichischen und der deutschen AG weist viele Übereinstimmungen auf. Dies geht auf das in beiden Ländern bestehende dualistische Organisationsmodell der AG und die teilweise gemeinsamen gesetzlichen Wurzeln zurück. Auf die vielen rechtlichen Gemeinsamkeiten des Aufsichtsrats in beiden Rechtsordnungen sollte nicht besonders eingegangen werden. Ziel des Beitrags war vielmehr, die Unterschiede – seien sie im Einzelfall auch nur minimal – darzustellen. Besonders hervorzuheben sind die folgenden Gesichtspunkte.