Die D&O-Versicherung hat in den letzten Jahren auch in Österreich weite Verbreitung gefunden. Als Haftpflichtversicherung dient sie primär dem Erhalt des Privatvermögens der versicherten Organmitglieder. Insbesondere aufgrund des aus Präventionserwägungen gebotenen Ausschlusses bei vorsätzlich oder wissentlich begangenen Pflichtverletzungen bietet sie jedoch keinen umfassenden Schutz gegen Schadenersatzforderungen, die wegen Pflichtverletzungen in Ausübung der Organtätigkeit erhoben werden. Vor allem deshalb, weil die D&O-Versicherung die Wahrscheinlichkeit der Einbringlichkeit von Innenverhältnisansprüchen erhöht, ist sie grundsätzlich auch geeignet, Interessen der Gesellschaft zu fördern. Das führt freilich auch zu Interessenkonflikten, weil die Gesellschaft bei Innenhaftungsfällen primär an einer Zahlung des Versicherers, die Versicherten aber an der Abwehr der Ansprüche interessiert sind.