Abschlussprüfer
Leistungen der Wirtschaftsprüfer, insbesondere auch eine Prüfungstätigkeit gemäß §§ 268 ff UGB werden als prioritäre Dienstleistungen im Sinne der Kategorie 9 des Anhangs III zum Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) gesehen. Seite 686
Abschlussprüfer
Leistungen der Wirtschaftsprüfer, insbesondere auch eine Prüfungstätigkeit gemäß §§ 268 ff UGB werden als prioritäre Dienstleistungen im Sinne der Kategorie 9 des Anhangs III zum Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG) gesehen. Seite 686