Die ÖBIB wurde auf der Grundlage des Gesetzes über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der österreichischen Industrie Holding Aktiengesellschaft im Jahr 2015 geschaffen (ÖBIB-Gesetz). Die Firma der Gesellschaft lautet gemäß § 1 Abs 1 ÖBIBG Österreichische Bundes und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB). Aufgabe der ÖBIB ist gemäß § 1 Abs 2 ÖBIB-G das Halten die Verwaltung, die Ausübung von Anteilsrechten (Beteiligungsmanagement) sowie die Vorbereitung von Organbeschlüssen der Unternehmen, an denen die ÖBIB beteiligt ist oder die ihr künftig durch Bundesgesetz oder Rechtsgeschäft übertragen werden (Beteiligungsgesellschaften). Weiters hat die ÖBIB jeweils nach Maßgabe eines Auftrags der Bundesregierung Anteile an Beteiligungsgesellschaften zu erwerben oder abzugeben, schließlich kommen ihr Aufgaben im Zusammenhang mit dem Finanzmarktstabilitätsgesetz zu (vgl
P Doralt/
M Doralt Rz 1/39 ff).