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V. Rechnungslegung (Hlawati/Wilfling)

Hlawati/Wilfling2. AuflJuli 2016

A. Grundlagen

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Im Zuge der Europäisierung des Gesellschaftsrecht fand durch die Transparenz-RL,173173Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15.12.2004 zu Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG . die Abschlussprüfungs-RL174174Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen., die Änderungs-RL175175Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. 6. 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen. und die Richtlinie

Seite 1087

zur Änderung der Transparenz-RL176176Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG . eine Angleichung der Rechnungslegung und der Berichtspflicht börsenotierter Aktiengesellschaften statt, die ua zu einem Bedeutungszuwachs der Rolle des Aufsichtsrates und zu Änderungen in der Regelpublizität börsenotierter Gesellschaften führte. Die Börsegesetznovelle 2007177177BGBl I 2007/60., das URÄG 2008178178BGBl I 2008/70. und die Börsegesetznovelle 2015179179BGBl I 2015/98. haben diese Richtlinien maßgeblich umgesetzt. 2014 wurden die geänderte Richtlinie180180Richtlinie 2014/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen. und die neue Verordnung181181Verordnung (EU) Nr 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission. über Abschlussprüfungen veröffentlicht. Mit diesen, ab Mitte 2016 anwendbaren Rechtsvorschriften soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt, die Aussagekraft von geprüften Abschlüssen erhöht und die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU verbessert werden. Anders als im Fall der MAR, die wie oben dargestellt künftig einen erheblich weiteren Anwendungsbereich haben wird und auch für Emittenten mit Finanzinstrumenten in einem MTF oder OTF gelten wird, sind die eingangs beschriebenen Rechtsakte weiterhin vorrangig für Emittenten mit Finanzinstrumenten in geregelten Märkten relevant.

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