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V. Begehung durch Unterlassen (Kert/Komenda)

Kert/Komenda2. AuflJuli 2016

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Eine Strafbarkeit kann nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen ausgelöst werden.1818Vgl Jaufer/Gärtner, Aufsichtsrataktuell 2008, H 4, 8. Voraussetzung dafür ist das Nicht-Setzen einer Handlung, obwohl eine entsprechende Handlungspflicht besteht. Unterlassen bedeutet daher immer, dass eine Handlung trotz Verpflichtung nicht vorgenommen wird. Daher liegt auch ein Unterlassen vor, wenn der Täter anders handelt, als ihm geboten ist.

Seite 1492

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