Eine Strafbarkeit kann nicht nur durch aktives Tun, sondern auch durch Unterlassen ausgelöst werden.18 Voraussetzung dafür ist das Nicht-Setzen einer Handlung, obwohl eine entsprechende Handlungspflicht besteht. Unterlassen bedeutet daher immer, dass eine Handlung trotz Verpflichtung nicht vorgenommen wird. Daher liegt auch ein Unterlassen vor, wenn der Täter anders handelt, als ihm geboten ist.
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