Sehr geehrter Kaufinteressent!
Informationen zur Abwicklung eines Bauträgervertrages gemäß BTVG
Sie beabsichtigen den Erwerb einer Eigentumswohnung, welche unter Anwendung der Bestimmungen des BTVG (Bauträgervertragsgesetz) errichtet werden soll und an der Wohnungseigentum im Sinne des WEG 2002 (Wohnungseigentumsgesetz) begründet werden soll.