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N. Nachentrichtung verjährter Pensionsbeiträge?

95. LfgJänner 2025

 

Pension

Sozialversicherungsbeiträge

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Nur jene Pensionsversicherungszeiten sind zugleich Beitragszeiten bzw. für das Pensionskonto relevant, bei denen Arbeitnehmer jeweils binnen 6 Monaten dienstgeberseitig angemeldet wurden, ansonsten nur, wenn die Beiträge noch in der (grundsätzlich mit 5 Jahren begrenzten) Verjährungsfrist und vor dem Pensionsstichtag bezahlt werden.

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