Im Zusammenhang mit der Fit & Proper-Dokumentation, die bankintern bereit zu halten ist, sind die angebotenen und durchgeführten Schulungen zu vermerken und zu dokumentieren. Dabei ist darzulegen, was genau gemacht wurde. In der Praxis stellen die externen Referenten Bestätigungen aus, welche Schulungen abgelegt werden. Als weiterer wesentlicher Punkt muss vom Vorstand verpflichtend ein Fit & Proper-Leitfaden geführt und aktuell gehalten werden, weil der Vorstand sonst nicht glaubhaft machen kann, dass er einen Monitoringprozess in Gang gesetzt hat, der ihm die Möglichkeit gibt zu beurteilen, ob die Mitglieder des Aufsichtsrates Fit & Proper sind oder nicht. Auch hier ist eine Kooperation zwischen Nominierungsausschuss und Vorstand sinnvoll. In diesem Leitfaden ist festzulegen, wie der Lern- und Entwicklungsbedarf der Aufsichtsratsmitglieder eingeschätzt wird und wie der Gesamtaufsichtsrat Fit & Proper gehalten wird. Diese Programmierung läuft mit der Verpflichtung parallel, die laufende Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrates zu überprüfen.