Sowohl die EBA-Guidelines als auch der FMA-Leitfaden sehen entsprechend der gesetzlichen Vorgabe vor, dass in der Bank sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen für eine angemessene Schulung der Aufsichtsräte disponibel zu halten sind. Diese wenig konkrete Beschreibung hilft in der Praxis kaum. Mit dieser Formulierung ist aber davon ausgehen,39 dass damit die Schulung der Aufsichtsräte institutionalisiert wird. Auch die Kostentragung ist somit ausdrücklich geregelt: Die Schulungskosten sind von der Bank zu übernehmen.