vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Der Schluss der Abwicklung

Lang/Herzer2. AuflOktober 2016

A. Die letzte Hauptversammlung

Entlastung

Schlussrechnung

125
Nachdem die Schlussrechnung erstellt wurde, haben die Abwickler die letzte Hauptversammlung einzuberufen. In dieser legen die Abwickler die Schlussrechnung den Aktionären vor; die Hauptversammlung beschließt in der Folge auf Basis der Schlussrechnung die Entlastung der Abwickler und der Mitglieder des Aufsichtsrats.296296Berger in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 214 Rz 5.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte