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IV. Beendigung des Vorstandsmandates/des Anstellungsvertrages

Herzer/Strobl2. AuflOktober 2016

A. Widerruf der organschaftlichen Bestellung

1. Abberufung

Abberufung aus wichtigem Grund

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Vor Ablauf der Amtsperiode kann ein Vorstandsmitglied nur aus wichtigem Grund abberufen werden; eine jederzeitige Widerrufsmöglichkeit kann durch Satzungsbestimmung nicht etabliert werden.139139Kalss in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht 2008 Rz 3/302 mwN.

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