vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenzordnung (IO)

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Die Anmeldung im Insolvenzverfahren unterbricht die Verjährung der angemeldeten Forderung. Die Verjährung der Forderung gegen den Schuldner beginnt von Neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig geworden ist.

Betreffend Fristhemmung siehe „Hemmungsbestimmung der IO“, S 120.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!