Grundsätzlich gelten für ein Bewerbungsverfahren mittels KI die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für ein Bewerbungsverfahren, welches ohne KI durchgeführt wird. Werden Chatbots für ein Bewerbungsgespräch vom Unternehmen verwendet, so muss das Unternehmen dafür sorgen, dass es durch das Lernen des KI-Systems nicht zu Fragen des Chatbots kommt, die gesetzlich nicht zulässig sind, und dass keine Daten verarbeitet werden, die nach dem BDSG/DSGVO nicht gespeichert werden dürfen. Denkbar wäre eine sogenannte übergeordnete Sperre, die unabhängig vom Grad des Lernens oder des Gelernten des KI-Systems bestimmte Fragen untersagt.