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III. Gerichtliche Bestellung (Milla/Rödler/Köll)

Milla/Rödler/Köll2. AuflJuli 2016

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Die gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers ist gemäß § 270 Abs 3 und 4 UGB einerseits im Zusammenhang mit der Ersetzung des gewählten Abschlussprüfers sowie bei fehlender Bestellung eines Abschlussprüfers vorgesehen und ersetzt den Wahlbeschluss der Gesellschafter.

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