Bundesgesetz über das Wohnungseigentum
(Wohnungseigentumsgesetz 2002 - WEG 2002)
Erläuterungen: Wann immer im Folgenden darauf verwiesen wird, dass einzelne Bestimmungen den bisherigen Regelungen des WEG 1975 - ganz oder teilweise - entsprechen, wird damit gleichzeitig auch zum Ausdruck gebracht, dass der zu den bisherigen Normen in Lehre und Rechtsprechung entwickelte Meinungsstand auch auf die entsprechenden Bestimmungen des neuen Rechts anwendbar bleiben soll. [RV1]