Dem österreichischen (Ertrag-)Steuerrecht ist eine rechtsformunabhängige Besteuerung fremd. Daher gilt für Aktiengesellschaften (im Folgenden kurz AG) als juristische Personen des privaten Rechts ertragsteuerrechtlich ein eigenes Steuerregime. Im Unterschied zu natürlichen Personen unterliegen AG mit ihrem Einkommen keiner progressiven „Einkommensteuer“, sondern einer „Körperschaftsteuer“ mit einem proportionalen Steuersatz von (derzeit) 25 % (Näheres dazu siehe II.G.). Die Körperschaftsteuer (im Folgenden kurz KöSt) stellt also eine besondere Form der Einkommensteuer dar, der ausschließlich juristische Personen, genauer „Körperschaften“ iSd § 1 KStG, unterliegen.