Die österreichische Rechtsordnung kennt
keine umfassende Kodifikation eines Konzernrechts. Stattdessen finden sich in den unterschiedlichen Regelungsmaterien – insb im Gesellschafts-, Rechnungslegungs-, Kapitalmarkt-, Arbeits- sowie Steuerrecht – eine Reihe von
konzernrechtlichen (Begriffs-)Bestimmungen und
Beschreibungen konzernrelevanter Tatbestände, die weitgehend unverbunden nebeneinander stehen. An diese Vorschriften, die der begrifflichen Erfassung von Konzernsachverhalten dienen, sind idR jeweils lediglich Einzelreglungen geknüpft. Von einer durchnormierten Konzernverfassung kann in Österreich insofern keine Rede sein, vielmehr kommt im Wesentlichen das System einer bloß
faktischen Anerkennung von Konzernen zum Tragen.