vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Ziele und Grundsätze (Achatz/Mang/Lindinger)

Achatz/Mang/Lindinger3. AuflApril 2014

1. Ausgangslage

1
Die Besteuerung der KöR erfährt in einzelnen zentralen Steuergesetzen eine besondere Regelung. Dies hängt damit zusammen, dass sich KöR von Privatrechtssubjekten in vielerlei Hinsicht unterscheiden. KöR sind regelmäßig einem öffentlichen Auftrag verpflichtet, der eine Gleichstellung mit privaten Rechtsträgern von vornherein in Frage stellen muss. Die Gemeinwohlorientierung kann eine Grundlage für die Gewährung spezifischer Abgabenbegünstigungen sein. Auch kann die Frage gestellt werden, ob eine Besteuerung der öffentlichen Hand zweckmäßig ist, zumal sie ihrerseits in letzter Konsequenz wiederum auf die Finanzierung durch öffentliche Abgaben, Beiträge, Gebühren und Zuwendungen angewiesen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!