Aufsichtsrat
Deutschland
Österreich und Deutschland zählen zu den wenigen Ländern, in denen in der Aktiengesellschaft das dualistische Leitungssystem gilt, d. h. dass die Corporate Governance neben der Hauptversammlung zwingend auf zwei Verwaltungsorgane – nämlich den für die Geschäftsleitung zuständigen Vorstand und den für die Überwachung verantwortlichen Aufsichtsrat – gestützt wird. In vielen anderen Ländern, insbesondere im angloamerikanischen Raum aber auch in der Schweiz gilt das sog. monistische System, in dem Geschäftsführung und Überwachung in einem Gesellschaftsorgan zusammengefasst sind.