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I. Vorbemerkung (Vetter)

Vetter2. AuflJuli 2016

Aufsichtsrat

Deutschland

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Österreich und Deutschland zählen zu den wenigen Ländern, in denen in der Aktiengesellschaft das dualistische Leitungssystem gilt, d. h. dass die Corporate Governance neben der Hauptversammlung zwingend auf zwei Verwaltungsorgane – nämlich den für die Geschäftsleitung zuständigen Vorstand und den für die Überwachung verantwortlichen Aufsichtsrat – gestützt wird. In vielen anderen Ländern, insbesondere im angloamerikanischen Raum aber auch in der Schweiz gilt das sog. monistische System, in dem Geschäftsführung und Überwachung in einem Gesellschaftsorgan zusammengefasst sind.

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