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I. Kapitalerhöhungen im Überblick

Blumauer/Jernej2. AuflOktober 2016

A. Allgemeines

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Eine stabile und angemessene Eigenkapitalausstattung stellt für jede Gesellschaft wesentliche Voraussetzung für ihre Geschäftstätigkeit sowie die erfolgreiche Unternehmensentwicklung dar. Sie legt den Grundstein für weiteres Wachstum und die Überwindung ertragsschwa

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cher Jahre. So ermöglicht Eigenkapital langfristige Zukunftsinvestitionen zur Sicherung der Wettbewerbsposition und Stellung bzw Expansion auf dem Markt im Verhältnis zu Mitbewerbern.11Endfellner/Puchinger, Eigenkapitalfinanzierung für Unternehmen 33. Die Eigenkapitalausstattung spielt eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Bonität eines Unternehmens, wobei insbesondere die Regelungen um Basel II bzw Basel III22Das unter dem Schlagwort „Basel III“ bekannt gewordene Maßnahmenpaket benennt die durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im Dezember 2010 beschlossenen Änderungen der internationalen bankaufsichtlichen Anforderungen. Diese Regelungen ergänzen das in Basel im Jahr 2004 beschlossene Rahmenwerk für die Eigenkapitalanforderungen für Banken („Basel II“). Die inhaltliche Ausgestaltung von Basel III fußt auf den Erfahrungen mit Basel II sowie auf den Erkenntnissen aus der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise um das Jahr 2010. Die Neuerungen zielen insgesamt darauf ab, die Regulierung, die Aufsicht und das Risikomanagement im Bankensektor zu stärken und damit den Bankensektor international widerstandsfähiger gegen Krisen zu machen. Die Texte des Baseler Ausschusses zu Basel III sind für Österreich nicht rechtsverbindlich. Allerdings sollen sie – wie zuvor der Basel II-Akkord, welcher durch die Bankenrichtlinie 2006/48/EG („CRD“) und die Kapitaladäquanzrichtlinie 2006/49/EG („CAD“) europarechtlich verankert wurde – schließlich in das europäische Bankenaufsichtsrecht normativ gegossen werden. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Juli 2011 einen legislativen Vorschlag welcher CRD und CAD ab 1. 1. 2013 durch eine Richtlinie („CRD IV“) sowie eine Verordnung („CRR“) ersetzen soll. Das CRD IV-Paket ist damit am 28. Juni 2013 (CRR) bzw 17. Juli 2013 (CRD IV) in Kraft getreten. Als Datum der erstmaligen Anwendung wurde der 1. 1. 2014 festgelegt. (Quelle: http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/basel-iii.html ). im Bankensektor sowie um Solvency I und Solvency II33Solvency II ist ein EU-weites Projekt, dessen Ziel es ist, eine grundlegende Reform des Versicherungsaufsichtsrechts, im Speziellen der Solvabilitätsvorschriften (Eigenmittelanforderungen) für Versicherungsunternehmen, zu erreichen. Es soll das bisher statische System zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen durch ein risikobasiertes System ersetzt werden. Hierbei sollen vor allem auch qualitative Elemente (zB internes Risikomanagement) stärker berücksichtigt werden. Darüber hinaus wird mit Solvency II angestrebt eine angemessene Harmonisierung der Aufsicht in Europa zu erreichen. (Quelle: https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/solvency-ii.html ). im Versicherungssektor diese Anforderungen auch im internationalen Umfeld in jüngster Zeit erhöht haben. So ist das „Rating“, also die Beurteilung der Kreditwürdigkeit, eines Unternehmens entscheidend, ob und zu welchen Kosten die Gesellschaft Kredite aufnehmen kann. Die Kennzahl Eigenkapitalquote (dh der Anteil des Eigenkapitals an der bereinigten Bilanzsumme) gibt dabei Auskunft über die Stabilität, Finanzkraft und Ausschüttungspolitik des Unternehmens und gibt somit Aufschluss über den „Sicherheitspolster“ für potentielle Fremdkapitalgeber.44Endfellner/Puchinger, Eigenkapitalfinanzierung für Unternehmen 36. Je höher die Eigenkapitalquote, desto geringer ist das Finanzierungsrisiko und die Krisenanfälligkeit.

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