In keinem der Abgabengesetze findet sich eine Legaldefinition des Begriffs der KöR. Nach hA in der Lehre ist der Begriff der KöR ein steuerlicher Sammelbegriff, der schlechthin alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts umfasst (vgl Stoll, BAO I 436; R/A, UStG4 § 2 Tz 168). Auch in der steuerlichen Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts wird der Begriff der KöR mit dem verwaltungswissenschaftlichen Begriff der juristischen Person des öffentlichen Rechts gleichgesetzt: Steht in Frage, ob eine juristische Person für abgabenrechtliche Zwecke als KöR anzusehen ist, prüft die Rechtsprechung regelmäßig, ob nach den in der Verwaltungslehre entwickelten Grundsätzen eine juristische Person des öffentlichen Rechts vorliegt (VwGH 14.9.1970, 0137/70; 22.1.1974, 0399/73; 6.10.1976, 2105/75).