Entschädigungsansprüche für entfallende wöchentliche Ruhezeit
Jedem Arbeitnehmer ist in regelmäßiger Folge wöchentlich Wochenruhe bzw Wochenendruhe im Ausmaß von mindestens 36 Stunden zu gewähren. Wird ein Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt, hat er Anspruch auf Ersatzruhe.