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Grafisches Gewerbe - Arbeiter und Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Entschädigung für verschobene Ruhepausen

Wird auf Anordnung des Dienstgebers die mindestens halbstündige Ruhepause um mehr als eine halbe Stunde verschoben, so ist dem betroffenen Dienstnehmer eine Entschädigung in der Höhe eines Normalstundenlohnes zu zahlen. Der Anspruch verfällt drei Monate nach Leistung, sofern er nicht mündlich oder schriftlich geltend gemacht wurde.

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