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Güterbeförderungsgewerbe - Angestellte

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Überstundenentgelte

Überstundenentlohnungen müssen innerhalb von 6 Monaten (gilt ab 1.1.2011; bis 31.12.2010 betrug die Frist 4 Monate) nach dem Tag der Überstundenleistung schriftlich - bei sonstigem Verfall - geltend gemacht werden.



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