regelt Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen sowie die Zusammenarbeit in familienrechtlichen Unterhaltssachen.
regelt Zuständigkeit, anwendbares Recht, Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen sowie die Zusammenarbeit in familienrechtlichen Unterhaltssachen.