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Eisen-, metallerzeugende und -verarbeitende Industrie - Arbeiter

Thöny/Maier1. AuflMärz 2011

Allgemeine Regelung

Für die Verjährung und den Verfall aller Ansprüche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften. Auch für die Rückforderung zu Unrecht geleisteter Entgelte gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.

Abweichend davon müssen

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