vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Eintragungsgebühr

Futterknecht/Scheer2. AuflSeptember 2018

Bei der → Einverleibung, → Vormerkung und/oder → Anmerkungen sind die nach TP 9 → GGG angeführten Eintragungsgebühren zu bezahlen. Die → Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung und/oder der Verkehrswert, der angegeben und bescheinigt werden muss.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!