Bei der → Einverleibung, → Vormerkung und/oder → Anmerkungen sind die nach TP 9 → GGG angeführten Eintragungsgebühren zu bezahlen. Die → Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung und/oder der Verkehrswert, der angegeben und bescheinigt werden muss.
Bei der → Einverleibung, → Vormerkung und/oder → Anmerkungen sind die nach TP 9 → GGG angeführten Eintragungsgebühren zu bezahlen. Die → Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung und/oder der Verkehrswert, der angegeben und bescheinigt werden muss.