Lesen Sie aufmerksam Art 1 Abs 6 und Art 3 Abs 7 BMR (UStR 2000 Rz 3643, 3767)!
Verbrauchsteuerpflichtige Waren sind gem Art 1 Abs 6 Mineralöle, Alkohol und alkoholische Getränke sowie Tabakwarenund Energieerzeugnisse. Diese werden (fast) immer im Bestimmungsland besteuert, unabhängig davon, ob sie ein Privater oder ein Unternehmer kauft. Nur bei Abholung durch Privatpersonen bleibt es bei der Besteuerung im Ursprungsland.