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D. Sonderregelungen beim innergemeinschaftlichen Warenverkehr

Berger/Toifl/Hinterleitner13. AuflFebruar 2024

I. Einleitung

Das Ursprungslandprinzip führt bei Privatpersonen – aufgrund der räumlichen Distanz und des üblicherweise geringen Warenwertes – zu keinen nennenswerten Wettbewerbsverzerrungen. Es gibt jedoch vier Fälle, bei denen Ausnahmen von dem Ursprungslandprinzip vorgesehen sind:

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