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E. Durchsetzung der Leistungen

95. LfgJänner 2025

 

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Wie sind die Leistungsansprüche geltend zu machen?

Die Leistungsansprüche werden (im Gegensatz zur Kranken- und Pensionsversicherung) grundsätzlich von Amts wegen festgestellt, sie müssen also nicht unbedingt beantragt werden, außer es erfolgte keine amtswegige Leistungsfeststellung.

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