Unfallversicherung und Unfallschutz
Bei körperlicher Schädigung gebührt zunächst die Unfallbehandlung (insbesondere ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie Pflege in Kranken-, Kur- oder sonstigen Anstalten, insbesondere in eigenen Unfallkrankenhäusern), so lange und so oft, als Besserung zu erwarten ist oder Heilmaßnahmen die Verschlimmerung verhüten.