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E. Das Verfahren betreffende Verwaltungsakte

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

1. Bescheidfreie Verfahrensanordnungen

Verfahrensanordnungen sind auf die Regelung des Verfahrensganges gerichtet.

Ihnen kommt keine Bescheidqualität zu.

Mangels Rechtskraftfähigkeit können sie ohne besondere gesetzliche Ermächtigung geändert werden und binden damit die Partei und die Behörde nicht endgültig.

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