1. Einleitung
Nach den ursprünglichen Intentionen der Regierungsvorlage1 verfolgte das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 folgende Ziele:
die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien DatenSeite 271