Die Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (iF EU-DS-RL-Strafrecht) ist von den Mitgliedstaaten bis 6. Mai 2018 umzusetzen. Österreich ist dieser Verpflichtung mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 20181 nachgekommen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die inhaltliche Umsetzung der Richtlinie in Österreich.