1. Erledigungen mit Bescheidcharakter
Ein Bescheid ist ein individueller, hoheitlicher, normativer, rechtskraftfähiger Verwaltungsakt (zB VwGH 11.12.2000, 2000/17/0237; VwGH 24.10.2016, Ra 2014/17/0023, mwN).
Eine Bescheiderlassung erfolgt, wenn für einzelne Personen
Rechte oder Pflichten begründet, abgeändert oder aufgehoben werden oder