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D. Ausgleichstaxe und Meldepflicht

95. LfgJänner 2025

 

Behinderung

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Hat ein beschäftigungspflichtiger Dienstgeber keine oder zu wenig Behinderte eingestellt (auf die Pflichtzahl anrechenbar bleiben Behinderte auch während einer Zeit ohne Entgeltan

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spruch), muss er die Ausgleichstaxe entrichten. Das SMS schreibt sie für das abgelaufene Kalenderjahr für jene Monate vor, in denen die Beschäftigungspflicht nicht erfüllt ist.

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