Beschäftigt man begünstigte Behinderte, ist - neben Beachtung des Diskriminierungsverbots und der allgemeinen Behindertenförderpflicht - auf ihren Gesundheitszustand jede Rücksicht zu nehmen, die nach Beschaffenheit der Betriebsgattung und nach Art der Betriebsstätte und der Arbeitsbedingungen möglich ist.Entgeltfortzahlung