Der Versicherungsschutz beginnt in der Berufshaftpflichtversicherung, va in der Berufshaftpflichtversicherung der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, dokumentarisch mit der Erteilung der Deckungsbestätigung durch den VR (C.1), die idR gleichzeitig mit dem Vertragsschluss zum Hauptvertrag ausgestellt wird.