Zur Erhebung der auf eine Ware entfallenden Einfuhrabgaben sind deren zolltarifliche Einreihung, deren Ursprung, deren Zollwert und ggf auch weitere Kriterien festzustellen.
Weitere Kriterien sind Maß, Zahl oder Gewicht in zahlreichen Ausformungen (besondere Maßeinheiten).
Diese Informationen stammen grundsätzlich vom Einführer bzw Zollanmelder.