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B Grundzüge der Durchschnittssatzbesteuerung

Jilch6. AuflJänner 2022

1 Vereinfachungseffekt

Den besonderen Verhältnissen im Bereich der LuF wurde bereits durch Sonderregelungen im UStG 1959 Rechnung getragen. Während die Steuerermäßigung im UStG 195933113311§ 7 Abs 2 Z 1 lit a UStG 1959. vor allem eine Begünstigung der LuF zum Ziel hatte, stellt die Regelung des § 22 UStG 1972 und UStG 1994 keine Begünstigung33123312Die Pauschalausgleichsprozentsätze werden anhand der makroökonomischen Daten der letzten drei Jahre bestimmt, sie dürfen nicht zu einem Zusatzverdienst für die „Pauschallandwirte“ führen – Art 298f MwSt-RL 2006/112/EG . dar, sondern

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dient allein der Vereinfachung33133313Die Pauschalsteuerung erfolgt über „Pauschalausgleich-Prozentsätze“, Art 300 Z 1 bis 3 MwSt-RL. Der nationale Gesetzgeber hat für deren Anwendung eine deutlich unter der Buchführungsgrenze liegende Umsatzgrenze von € 400.000 in § 22 UStG festgesetzt; eine konkrete Prüfung von „verwaltungstechnischen Schwierigkeiten“ im Einzelfall ist nicht vorgesehen, diese wäre praktisch auch nicht vollziehbar und jeglicher Rechtssicherheit abträglich. des Besteuerungsverfahrens für die LuF und die Finanzverwaltung.33143314Zutreffend Kranich-Siegl-Waba, aaO, Anm 3 zu § 22; Kolacny-Caganek, UStG3, Anm 1 zu § 22, S 740. Zahlreiche potentielle Abgrenzungsprobleme verdeutlichen, dass bei der USt nicht auf die Vereinfachungsregelung verzichtet werden kann.33153315Vgl Rüttinger, Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft, C 59, S 450/4.

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