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B. Gesamtschuld

Tanzer/Unger8. AuflOktober 2024

„Personen, die nach Abgabenvorschriften dieselbe abgabenrechtliche Leistung schulden, sind Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB).“ (§ 6 Abs 1 BAO)

Beispiele für Gesamtschuldverhältnisse:

Aufgrund von § 9 GrEStG; §§ 13, 28 Abs 1 Z 1 sowie § 28 Abs 2 und Abs 3 GebG; § 4 Abs 2 KGG; § 4 Z 2 letzter Satz NoVAG; Art 84 UZK; § 6 KommStG.

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