Eine Lebensgemeinschaft ist nach dem OGH ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist.5
Eine Lebensgemeinschaft ist nach dem OGH ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist.5