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B. Definition der außerehelichen Lebensgemeinschaft (Sagerer/Schiavon)

Sagerer/SchiavonAugust 2012

Eine Lebensgemeinschaft ist nach dem OGH ein jederzeit lösbares familienrechtsähnliches Verhältnis, das der Ehe nachgebildet, aber von geringerer Festigkeit ist.55Vgl OGH 1 Ob 188/72; 3 Ob 186/09p; zuletzt 3 Ob 237/11s.

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