Das Neugründungsförderungsgesetz841 (NeuFöG) und die dazu ergangene Verordnung sehen für Betriebsneugründungen842 und Betriebsübertragungen (nicht für das Wohnhaus)843 seit 1. Jänner 2002 verschiedene Begünstigungen vor.
Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) sind seit 19. 12. 2009 anzuwenden.