vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anlage 2 Aktiveinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in den österreichischen DBA

Bendlinger4. AuflOktober 2024

Verzeichnis der Abkürzungen:

A

=

Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat durch Steueranrechnung

B

=

Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ansässigkeitsstaat durch Steuerfreistellung

KJ

=

183 Tage in einem Kalenderjahr

StJ

=

183 Tage im Steuerjahr, wobei auf das StJ des Tätigkeitsstaates abzustellen ist

12 Mo

=

183 Tage in einem Zeitraum von 12 Monaten

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!