§ 293 | § 293a | § 293b |
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Berichtigung von offenkundigen Schreib- bzw Rechenfehlern | Berichtigung wegen Verletzung rechtlicher Interessen durch die Angabe einer (falschen) Einkunftsart in einem Abgabenbescheid | Berichtigung aufgrund offenkundiger Erklärungsfehler der Partei |
auf Parteienantrag oder amtswegig | nur auf Parteienantrag | auf Parteienantrag oder amtswegig |
Ermessensmaßnahme | Ermessensmaßnahme | Ermessensmaßnahme |
Teilrechtskraft | kein Eingriff in die Rechtskraft, da nur die Begründung richtiggestellt wird | Teilrechtskraft |
Jahresfrist | Keine Frist, weil keine Änderung des Bescheides (Spruchs) | Verjährungsfrist |