1. Abgabepflichtiger
Dies ist jede Person, mit der die Abgabenbehörde im Hinblick auf eine möglicherweise gegebene Abgabenschuld im Rahmen des Abgabenverfahrens in Verbindung tritt oder treten kann (§ 77 Abs 1 BAO; VwGH 19.5.1993, 91/13/0169; VwGH 13.12.2007, 2006/14/0061; VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498).
Abgabepflichtiger im Sinne von Abgabenschuldner sind auch: