In der nachfolgenden Tabelle werden die wichtigsten in der Personalverrechnung vorkommenden Lohnarten (in alphabetischer Anordnung) hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Lohndumpingkontrolle aufgeschlüsselt:
Lohndumpinggefahr „JA“ bedeutet, dass diese Lohnart zum gebührenden Mindestentgelt („Soll-Entgelt“) zählt und daher bei der Lohndumpingkontrolle einzubeziehen ist.