Dieses Kapitel erörtert den örtlichen Geltungsbereich in der Berufshaftpflichtversicherung. Werden Haftpflichtansprüche auf Basis inländischen Schadenersatzrechts wegen einer Fehlberatung zu inländischem Recht vor inländischen Gerichten geltend gemacht, stellen sich keine besonderen Rechtsfragen zum örtlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes. Anderes gilt, wenn Haftpflichtansprüche gegen den versicherten Berufsträger auf Basis ausländischen Haftpflichtrechts wegen der Fehlberatung zu ausländischem Recht oder wegen einer im Ausland ausgeübten Tätigkeit vor einem ausländischen Gericht geltend gemacht werden.