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6. Akzessorische Eintritts-/Austrittshaftung (Wilhelmer)

Wilhelmer1. AuflAugust 2022

a) Akzessorische Haftung der OG/KG-Gesellschafter

Haftung für Altverbindlichkeiten/Austrittshaftung

Verbindlichkeit der Gesellschaft, Haftung des eintretenden bzw austretenden Gesellschafters

2418
Ob sich (zeitliche) Deckungslücken ergeben, wenn mittels akzessorischer Haftungszurechnung eine Person für Haftpflichtansprüche mithaftet, die vor Eintritt in die OG/KG „begründet“ wurden, ist abschließend zu prüfen.

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